Kraftfahrzeug-Innung Neumünster

200
Praktikumsplätze für Neumünster

Ausbildungsberufsbezeichnung

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

Fachrichtungen:

1. Karosserieinstandhaltungstechnik
2. Karosseriebautechnik
3. Fahrzeugbautechnik

Was ist neu?

Durch die Änderung der Handwerksordnung wurden die Handwerke Wagner/Wagnerin sowie Karosserie- und Fahrzeugbauer/Karosserie- und Fahrzeugbauerin zu einem Handwerk zu- sammengefasst. Dies sollte seine Entsprechung auch in der neuen Ausbildungsordnung finden. Der Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/die Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin kann zukünftig in drei Fachrichtungen sowohl vom Handwerk als auch von der Industrie ausge- bildet werden (hinzugekommenen ist die Fachrichtung Karosserieinstandhaltung).
Der Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin ist dem neu geschaffenen Berufsfeld "Fahrzeugtechnik" zugeordnet.

Seit Jahren ist in der KFZ-Branche ein starker Anstieg elektronischer Bauteile und Baugruppen zu verzeichnen, dies erfordert neue diagnostische und problemlösende Kompetenzen. Des Weiteren hat die Anwendung von Qualitätsmanagementsystemen und die Kundenorientierung in den Betrieben einen höheren Stellenwert eingenommen. Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wurden folgende neue Qualifikationen in die Ausbildung aufgenommen:

Qualitätsmanagement
Betriebliche und technische Kommunikation
Kommunikation mit internen und externen Kunden
Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie Betriebseinrichtungen.

Ausbildungsprofil/Ausbildungsberufsbild

1. Berufsbezeichnung:

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

2. Ausbildungsdauer:

3 ½ Jahre.

Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufschule

3. Arbeitsgebiet:

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker fertigen vor allem Fahrzeugaufbauten und Karosserieteile oder reparieren diese.

Sie üben ihre Tätigkeiten im Handwerk und in der Industrie aus, bei Nutzfahrzeugherstellern oder entsprechenden Reparaturbetrieben und Spezialwerkstätten des Karosseriebaus. Dort sind sie vorwiegend in Werkhallen und Werkstätten tätig.

Sie führen ihre Arbeit unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig nach Unterlagen und Anweisungen aus. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Gewerken ab. Sie planen und steuern ihre Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an.

Sie führen Wartungs- und Einstellarbeiten durch, beraten und betreuen Kunden in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen des Betriebes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte.

4. Berufliche Qualifikationen:

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik

setzen Karosserien und Aufbauten instand,
rüsten Fahrzeuge mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus oder um,
stellen neue Oberflächen her und schützen diese,
beurteilen Schäden an Fahrzeugen, stellen Fehler, Störungen und Mängel fest und dokumentieren deren Ursache,
kontrollieren und dokumentieren Instandhaltungs- und Montagearbeiten unter Berücksichtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit zur Fahrzeugübergabe.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der Fachrichtung Karosseriebautechnik

konstruieren und stellen Karosserien und Karosserieteile und Fahrzeugaufbauten her und halten diese instand, z. B. Busse, Rettungs-, Verkaufsfahrzeuge und Wohnmobile,
rüsten Fahrzeuge Karosserien und Aufbauten aus, bzw. um, z.B. mit Hebe- und Ladehilfseinrichtungen oder klimatechnischen Systemen,
gestalten Innenbereiche von Karosserien, berücksichtigen dabei gesetzliche Vorschriften, insbesondere der Hygiene- und Lebensmittelverordnung,
restaurieren "Oldtimer",
stellen Gehäuse für Geräte und Armaturen von Sonderfahrzeugen aller Art her.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen in der Fachrichtung Fahrzeugbautechnik

stellen Anhänger und Sattelanhänger einschließlich deren Systeme her,
fertigen Aufbauten für Sonderfahrzeuge z.B. für den Transport von Brennstoffen, Müll und Baustoffen an,
prüfen und halten Lenk- und Bremssysteme instand,
montieren Ladeeinrichtungen, Seilwinden, Aufbauwechselsysteme und Ladekräne,
verändern Fahrgestelle in Länge, Breite und Höhe,
rüsten Fahrzeuge für wechselnde Einsatzgebiete, z.B. für Straßen- und Schienenbetrieb um.

Inhalte der Berufsausbildung:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der
    Arbeitsergebnisse,
6. Qualitätsmanagement,
7. Messen und Prüfen an Systemen,
8. Betriebliche und technische Kommunikation,
9. Kommunikation mit internen und externen Kunden,
10. Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
11. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von
       Betriebseinrichtungen,
12. Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
13. Messen, Prüfen und Einstellen,
14. Handhaben von Werkzeugen und Maschinen, Be- und Verarbeitung von Halbzeugen und       
      Bauteilen,
15. Aufbereiten und Schützen von Oberflächen.

Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

A in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik:

1. Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen,
2. Instandhalten von Karosserien, Fahrzeugrahmen, Aufbauten und Fahrgestellen,
3. Schadensumfang beurteilen, Fehler, Mängel und deren Ursachen feststellen,
4. Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
5. Herstellen, Prüfen und Schützen von Oberflächen,
6. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeug übergeben.

B in der Fachrichtung Karosseriebautechnik:

1. Konstruieren, Herstellen, Ein-, Auf und Umbauen von Karosserien, Karosserieteilen und
    Aufbauten, sowie deren Instandhaltung,
2. Prüf- und Einstellarbeiten an Karosserien, Karosserieteilen und Aufbauten,
3. Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen, Ausrüsten mit Zubehör und
    Zusatzeinrichtungen,
4. Installieren und in Betrieb nehmen von Systemen und Anlagen,
5. Beurteilen von Schäden, Feststellen der Ursachen,
6. Herstellen, Prüfen und Schützen von Oberflächen,
7. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeug übergeben.

C in der Fachrichtung Fahrzeugbautechnik:

1. Konstruieren, Herstellen und Umbauen von Fahrzeugrahmen, Fahrzeugbauteilen und
    Fahrgestellen,
2. Prüf- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Aufbauten,
3. Aus- und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,
4. Fehler, Störungen, Schäden und deren Ursachen feststellen,
5. Demontieren, Montieren und Instandhalten von Bauteilen und Baugruppen,
6. Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen,
7. Kontrollieren und Dokumentieren, Fahrzeuge übergeben.

Quelle: BiBB